Vorsorgeformen: So sichern SIE sich ihre Trauerfall-Organisation
Was passiert eigentlich, wenn ein Mensch durch Unfall oder Krankheit plötzlich nicht mehr in der Lage ist, alltägliche Angelegenheiten selbst zu organisieren oder wichtige Entscheidungen zu treffen? Darf der Lebenspartner diese Angelegenheiten regeln, z. B. über das Vermögen verfügen oder die medizinische Betreuung organisieren?
Die Antwort lautet nein, denn kein Volljähriger darf für einen anderen Entscheidungen treffen, es sei denn, er ist durch ein Gerichtsverfahren zum Betreuer eingesetzt oder es liegt eine Vollmacht vor. Viele Menschen wissen das nicht und sollten daher zusätzlich zur Trauerfall-Vorsorge umfassend über das Thema Vorsorgeverfügungen informiert werden.
Das Ehepaar S. hatte sich extra ein Sparkonto angelegt, um seine Kinder nicht mit Begräbniskosten zu belasten. Dann musste Herr S. plötzlich ins Pflegeheim, und das über Jahre mühsam Ersparte musste für die Pflegekosten verwendet werden. Auch Fondsparpläne, Kapitallebensversicherungen sowie sonstiges Vermögen wird für die Deckung von Pflegekosten herangezogen.
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